Steuerfreie Mitarbeiterbindung mit der Mitarbeiter StadtguthabenCARD!
Als Arbeitgeber steuerfrei Ihre Mitarbeiter binden
Monatliche Motivationen für Ihre Mitarbeiter

Profitieren Sie von unserem Know-how & reduzieren Sie Ihren Lohnaufwand.
Arbeitgeber Branding wird immer wichtiger und steigert den Bekanntheitsgrad Ihres Unternehmen im lokalen Umfeld.
Ihr Unternehmen ist mehr als nur Quartalszahlen, freuen Sie sich auf positives Feedback Ihrer Mitarbeiter.
Die yourbenefit Mitarbeiter StadtguthabenCARD wird über einen zuverlässigen deutschen Gutschein-Systempartner herausgegeben.
nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG sowie zusätzlich die Kriterien nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Absatz A2 ZAG*
Skalierbare Mitarbeiterbenefits sind längst keine Randerscheinung mehr; binden Sie Ihre Mitarbeiter langfristig.
Durch digitale Technik im Hintergrund, minimaler Aufwand – maximaler Gewinn für Sie. Wir übernehmen für Sie die Aufladungen.
Profitieren Sie jetzt von Ihren ganz persönlichen Benefits!
Einfach. Effizient. Digital.
Auch rechtlich sind Sie auf der sicheren Seite mit uns!
Die Mitarbeiter StadtguthabenCARD erfüllt die steuerrechtlichen Grundlagen zu den neuen Sachbezugsrichtlinien (ab 01.01.2020) nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Zusätzlich erfüllt sie die Kriterien nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Absatz A2 ZAG - Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.
ZAG § 2 Abs. 1 Nr.10 Absatz A2........
auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die:
Fall A2)für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen Emittenten eingesetzt werden können.
Die Mitarbeiter StadtguthabenCARD kann nur bei angeschlossenen regionalen Akzeptanzstellen vor Ort eingelöst werden.
Die Informationen von yourbenefit GmbH stellen keine steuerrechtliche Beratung dar.
* ZAG = Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz